Referenten
Martina Pfister-Luz
Vorsitzende Richterin
Informationen zum Vortrag:
Juristische Grundkenntnisse von Sachverständigen
Zur Diskussion steht die Frage über welche prozessualen Grundkenntnisse ein ö. b. u. v. Sachverständiger verfügen sollte. Der Vortrag setzt sich einerseits damit auseinander, ob die Frage überhaupt in dieser Allgemeinheit beantwortet werden kann oder ob eine Differenzierung, ausgehend von dem Sachgebiet, vorzunehmen ist. Ferner soll dargestellt werden, über welche rechtlichen Grundkenntnisse Sachverständige, die im Rahmen der Begutachtung von Gebäuden oder einzelnen Gewerken tätig werden, idealerweise verfügen sollten.
Zur Person:
Martina Pfister-Luz ist Vorsitzende Richterin am Landgericht Würzburg.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Erstes Staatsexamen 1998
- Referendariat von 1998 bis 2000
- Zweites Staatsexamen 2000
- Von 02/2001 bis 01/2003 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt
- Ab 01/2003 Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt a.d.S.
- Ab 04/2007 Landgericht Würzburg
- Ab Juli 2011: Richterin am Amtsgericht Würzburg, Vorsitzende des Schöffengerichts
- Ab 07/2016: Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg
- Seit 15.07.2021 Vorsitzende Richterin am Landgericht (Kammer für Bausachen) am Landgericht Würzburg
- Zudem in der Referendarausbildung tätig und stellvertretende Pressesprecherin des Landgerichts Würzburg
Prof. Stefan Leupertz
Schiedsrichter, Schlichter
Informationen zum Vortrag:
Bauprojekte sind komplex und störanfällig. Deshalb gehört es zu einem guten Projektmanagement, Vorkehrungen zur Streitvermeidung und Streitbeilegung zu treffen. Der Vortrag zeigt auf, welche Möglichkeiten hierfür bestehen und beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, welche Rolle die Sachverständigen hierbei
einnehmen können.
Zur Person:
- Studium Rechtswissenschaften, Uni Bonn
- 2020 Gründung „3D2L GmbH“ (vormals „Leupertz Boldt
GmbH“) mit Sitz in Köln - 2013 Gründung „Leupertz Baukonfliktmanagement“, Sitz in Köln
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, überwiegend in
Bau- und Anlagenbausachen, national und international - Richtertätigkeit
1990 – 2000- Richter am AG Moers / LG Kleve
2000- Richter am OLG Düsseldorf
2008- Richter am Bundesgerichtshof (VII. ZS) - Ausbildungs- und Lehrtätigkeit (Auswahl)
2010 – Honorarprofessor für Bauvertragsrecht, TU Dortmund (Lehrbeauftragter seit 2005)
2007 – Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht, Philipps-Universität Marburg
2000 – 2005 – Prüfer 1. Juristisches Staatsexamen
2005 – Dozent „Fachanwaltslehrgang Baurecht“ DA Gremien und Mitgliedschaften (Auswahl)
2012 – Präsident des Deutschen Baugerichtstags (Mitglied des Vorstandes seit 2006)
2010 – Arbeitsgruppe „Bauvertragsrecht“ im BMJ
2008 – Vorstand Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V.
2005 – “Fellow” International Academy of Construction Lawyers‘ (IACL), President since April 2024
Veröffentlichungen (Auswahl):
– Mitherausgeber Zeitschrift BauR
– Mitherausgeber Ingenstau/Korbion, VOB Teil B
– Mitherausgeber Roquette/Viering/Leupertz, Handbuch Bauzeit
– Mitautor PWW, BGB-Kommentar – §§ 631ff.
– Mitautor Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht
– Mitautor Leupertz/Hettler, Der Bausachverständige vor Gericht
– Zahlreiche Aufsätze und Beiträge in Fachzeitschriften und Festschriften etc….
Martin Schauer
Sachverständiger
Informationen zum Vortrag:
Im Vortrag geht es um den Sachverständigenbeweis bei Zivilprozessen. Einerseits liegt das Spruchmonopol bei den Gerichten. Zum anderen liegt eine hohe Verantwortung gerade bei komplexen Sachverhalten bei den Sachverständigen, die den Ausgang solcher Verfahren quasi mit dem Gutachten entscheiden können. Der Ausgang von Gerichtsverfahren ist auch davon abhängig, wie intensiv Gerichte mit den Sachverständigen zusammenarbeiten. Es werden groteske Erfahrungen sowie Ideen für eine positive Weiterentwicklung dargestellt.
Zur Person:
- Beruf: Fernmeldehandwerker, Fernmeldetechniker, Elektrotechnikermeister.
- Seit 2006 Von der Handwerkskammer für Unterfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Elektrotechniker-Handwerk und elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder.
- Seit 2019 Initiator und Tagungsleiter des Würzburg Symposiums: Sachverständige im Handwerk
- Seit 2024 Schöffe am Landgericht Würzburg.
- Seine Publikationen sind unter www.sv-schauer.de zu finden
Karl Fährmann
HWK Aachen; Assessor
Informationen zum Vortrag:
Der Vortrag soll aktuelle gesetzgeberische Entscheidungen im Sachverständigenwesen, wie z.B. die Neufassung von § 91 Abs. 1 Nr. 8 Handwerksordnung und die damit verbundene Abgrenzung zu anderen Bestellkörperschaften darstellen. Ferner sollen anhand von aktuellen Zahlen die demographischen Herausforderungen im handwerklichen Sachverständigenwesen und zukünftige Entwicklungen in der Handwerksorganisation thematisiert werden.
Zur Person:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster von 1998 bis 2003
- Erstes Staatsexamen 2003
- Referendariat am Landgericht Dortmund von 2004 bis 2006
- Zweites Staatsexamen 2006
- Sachbearbeiter ALG II bei der Stadt Rheine von 2006 bis 2008
- Seit 2008 bei der Handwerkskammer Aachen: Fachbereichsleiter Recht und Handwerksorganisation (Handwerksrolle, Sachverständigenwesen, Rechtsaufsicht über Kreishandwerkerschaften und Innungen, Rechtsberatung von Betrieben), Datenschutzbeauftragter, Antikorruptionsbeauftragter
- Mitglied in den ZDH-Arbeitskreisen „Zivilrecht“ und „Datenschutz“
- Seit 2022 Dozent an der Akademie des Handwerks Schloß Raesfeld.
Klaus Müller
Business-Coach IHK WürZb.
Informationen zum Vortrag:
Immer mehr Aufträge für immer weniger Sachverständige.
Die Folgen sind:
Noch mehr Termine, das Telefon steht gefühlt nicht mehr still, das
E-Mail Postfach ist voll und das Ping-Ping von WhatsApp ist selbst spät abends noch zu hören. Das Schlimmste daran ist die Erwartungshaltung 24/7 erreichbar sein zu müssen. Die Großen wie Amazon, Versicherungen und Versorger machen das ja vor.
Wohin führt das und was tun im Sachverständigenbüro?
Die Ressource Zeit lässt sich eben so wenig aufbohren wie die Ressource Mensch.
Was bleibt, sind deutlich definierte Grenzen, ein effektives Zeitmanagement und eine gezielte Steuerung der Kundenkommunikation.
Zur Person:
Diplom Betriebswirt / Businesscoach (IHK Würzburg)
Viele Jahre praktische Erfahrung in der Leitung von Unternehmen, der Führung von Mitarbeitern und der Beratung von Organisationen haben Klaus Müller zu einem Fachmann mit Blick über den Tellerrand gemacht. Sein Motto: „Nicht allein die komplexen Aufgaben- und Problemstellungen müssen bearbeitet werden. Besonderes Augenmerk muss auf die Menschen gerichtet werden, die die Arbeit täglich leisten.“ Das erfordert ebenso viel Einfühlungsvermögen wie Vielseitigkeit und grundsätzliche Wertschätzung gegenüber Menschen.
Jens Kestler
freier Dozent
Informationen zum Vortrag:
Die Digitalisierung hält immer stärker Einzug in unsere Arbeitswelt. Das hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit als Bausachverständige. Neben immer leistungsfähigeren technischen Geräten und Verfahren zur Begutachtung und Schadensdiagnose sind es vor allem die neuen Fähigkeiten moderner Software, mit denen sich auch Sachverständige auseinandersetzen
müssen.
Zur Person:
Als freier Dozent kann Jens Kestler drei Leidenschaften wunderbar verbinden: seine Begeisterung für die Technologie bzw. die Möglichkeiten der Digitalfotografie, seine Freude am Umgang mit Menschen und sein Faible für praxisorientierte didaktische Konzepte.
Wolfgang Jacobs
Rechtsanwalt und gf bvs e.V.
Informationen zum Vortrag:
Im Spannungsfeld zwischen den Gerichten und Rechtsanwälten – Wie darf sich der Gerichtssachverständige wehren, wenn dies erforderlich wird?
Sachverständige sind kein „Organ der Rechtspflege“. In Gerichtsprozessen scheinen Sachverständige schier hilflos den Attacken von Prozessbevollmächtigten, teilweise auch den Gerichten und Justizpersonal ausgesetzt zu sein. Wie können sich Sachverständige erfolgreich wehren? Im Dialog mit RA Wolfgang Jacobs, Geschäftsführer BVS e.V., Berlin wird Martin Schauer dies herausarbeiten. Die Teilnehmer des Symposiums sind eingeladen, Frage zu stellen; gerne auch im Vorfeld der Tagung unter tagungsleitung@wuerzburger-symposium.de.
Zur Person:
Geschäftsführer des BVS e.V., Mitautor von Fachbüchern zum Sachverständigenrecht, Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Sachverständigenwesen, Dozent in der Aus- und Weiterbildung von Sachverständigen
Prof. Jürgen Ulrich
Richter
Informationen zum Vortrag:
Bei (privat tätigen) Gutachtern wie auch bei (gerichtlich herangezogenen) Sachverstänigen ergibt sich die Frage, ob und inwieweit ihre eigenen Gutachtentexte urheberrechtlich geschützt sind: Darf der private Auftraggeber die ihm abgelieferten Produkte des Gutachters freihändig ganz oder teilweise „verwerten“? Was Besonderes gilt betreffend die vom Gutachter produzierten Fotos? Wie kann der Gutachter sich gegen befürchteten Missbrauch schützen, welche Rechte hat er im Falle von geschehenem missbäuchlichem Verhalten? Welche Besonderheiten gelten betreffend ein etwaiges Urheberrecht des gerichtlichen Sachverständigen? Wird die nach § 411a ZPO zulässige
Mehrfachverwertung von gerichtlichen Gutachten durch das Urheberrecht des Sachverständigen eingeschränkt?
Inwieweit muss der Gutachter / der Sachverständige fremdes Urheberrecht beachten? Unterscheidet sich dabei die private Begutachtung von der gerichtlichen?
Zur Person:
- mehr als drei Jahrzehnte lang Berufsrichter an diversen deutschen Gerichten und in verschiedenen Instanzen
- Vorsitzender der Bauschtichtungsstelle der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer Arnsberg
- Betätigung als Schiedsrichter in Schiedsgerichtsverfahren
- Verfasser einiger Bücher zum Sachverständigenrecht, z.B „Der
gerichtliche Sachverständige“; „Der Sachverständige und sein Honorar“ - vielfacher Referent vor Sachverständigen, vor Rechtsanwälten und Unternehmern u.a. zum Recht der Gutachter / der Sachverständigen
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