Zum Inhalt springen

Referenten

Referenten

Wir konnten zu vielfältigen Themen hochkarätige Referenten gewinnen: Genauere Beschreibung folgt

Katharina Bleutge

Rechtsanwältin

Informationen zum Vortrag:

Zur Person:

Katharina Bleutge ist Rechtsanwältin in Wachtberg und seit 2004 Justiziarin des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. (IfS) in Köln. Sie leitet dort zudem die Redaktion der Sachverständigenzeitschrift „IfS-Informationen“ und der „IfS-Publikationen“.

Vorträge und Seminare:

Als Referentin ist Bleutge für alle für Sachverständige und das Sachverständigenwesen relevanten Themenbereiche aktiv, auch im europäischen Bereich. Schwerpunktmäßig doziert sie über Aktuelles in Sachverständigenrecht und -praxis und die Vergütung von gerichtlich herangezogenen Sachverständigen nach dem JVEG, auch in der Weiterbildung von Sachver- ständigen beim IfS.

Veröffentlichungen:

Neben ihrer Tätigkeit als leitende Redakteurin der „IfS-Informationen“ ist Bleutge (Mit-) Herausgeberin und Autorin des Praxishandbuchs Sachverständigenrecht (C.H.Beck Verlag) und als Autorin beim Bundesanzeigerverlag tätig. Sie ist Mitverfasserin mehrerer IfS-Broschüren und veröffentlicht regelmäßig Artikel für Fachzeitschriften, beispielsweise für das „Gewerbe- archiv“, „Der Sachverständige“, „Der Bausachverständige“, „GuG“, Der „Immobiliensachver- ständige“, „VBD info“ und die „NJW“.

Alexander Lehnes

Sachverständiger

Informationen zum Vortrag:

Der Vortrag soll eine grobe Übersicht von möglichen digitalen Helfern (Software, Hardware) im Sachverständigenbüro aufzeigen.

Es werden praktische Einsatzzwecke Gewerkneutral vorgestellt und demonstriert.

 

Zur Person:

  • Aufgewachsen im Bauunternehmen des Großvaters (Maurer und Zimmerermeister)
  • 2004 Abschluss des Studiums an der FH Nürnberg
  • Familienunternehmen Schwerpunkt Architektur von EFH
    (Mitwirkung in allen Leistungsphasen bei über 100 Objekten

  •  2008 von der HWK für Oberfranken ö.b.u.v. für das Maurer und Betonbauerhandwerk
  • 2016 Mitglied im b.v.s.
  • 2017 von der IHK für Oberfranken ö.b.u.v. für Schäden an Gebäuden

Martin Schauer

Sachverständiger

Informationen zum Vortrag:

Das Handwerk stellt neben den von den IHKs bestellten Sachverständigen die größte Gruppe öffentlich bestellter Sachverständiger dar. Die Sachverständigentätigkeit findet hier in einem besonderen Umfeld statt. Eine etwaige enge Bindung an die Kreishandwerkerschaft, Innung, die Übernahme einer Funktion als Obermeister oder die Teilnahme für einen Fachverband in einem Normengremium stellen eine Herausforderung im Hinblick auf die Objektivität, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit dar. Rechtsanwältin Katharina Bleutge wird im Dialog mit dem Sachverständigen aus dem Handwerk, Martin Schauer, herausarbeiten, wo Konfliktpotenziale bestehen und wie mit den hohen Anforderungen an die persönliche Eignung umzugehen ist. Im Mittelpunkt dabei stehen konkrete Empfehlungen, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Zur Person:

  • Von der Handwerkskammer für Unterfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Elektrotechniker-Handwerk und elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder.
  • Stellvertretender Leiter der Fachgruppe „Elektrotechnik und Informationstechnik” im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
  • Mitglied im Vorstand BVS-Sachverständige Bayern
  • Seine Publikationen sind unter www.sv-schauer.de zu finden

Dr. iur. Mark Seibel

Landgericht Siegen

Informationen zum Vortrag:

Der Vortrag „Mangelhafte Bauleistung und technische Regelwerke“ beleuchtet die Relevanz technischer Regelwerke (DIN-Normen etc.) für die juristische Beurteilung, ob eine Bauleistung mangelhaft ist. Das wird auch anhand von ausgewählten Beispielsfällen näher erläutert und dargestellt.

Zur Person:

Dr. iur. Mark Seibel ist Vizepräsident des Landgerichts Siegen. Von Dezember 2010 bis Dezember 2013 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter im u.a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Danach war er bis August 2015 beim Oberlandesgericht Hamm in einem Bausenat tätig. Sodann wurde er zum Vizepräsidenten des Landgerichts Siegen ernannt. Dort leitet er die Baukammer. Im Technik- sowie (öffentlichen und privaten) Baurecht ist er durch zahlreiche Buchveröffentlichungen, Aufsätze in Zeitschriften (u.a. BauR, BauSV, BrBp, DRiZ, IBR, IMR, MDR, NJW, NZBau, Rpfleger, VersR, ZfBR), Vorträge und Seminarveranstaltungen bekannt. Er ist fortlaufend in der Richter-, Rechtsanwalts- sowie Sachverständigenfortbildung tätig; außerdem schiedsgerichtliche Tätigkeiten.

Jakob Stöber

Informationen zum Vortrag:

Der Beitrag gibt einen Überblick über Künstliche Intelligenz (KI) und Maschinelles Lernen (ML) in der Sachverständigenarbeit. Es wird erklärt, wie ML eingesetzt wird und welche Probleme es lösen kann. Der Fokus liegt auf der Klassifikation und dem Deep Learning. Anwendungsbeispiele zeigen das Potenzial von KI und ML in der Bilderkennung, Informationsbeschaffung und Textgenerierung. Zudem werden neue Teilgebiete in der Sachverständigenarbeit beleuchtet, wie die Explainable Artificial Intelligence (XAI) und die digitale Bildforensik, die zukünftig an Bedeutung gewinnen werden

Zur Person:

Jakob Stöber arbeitet als Lead Consultant bei Pexon, einem schnell wachsenden Start-up für IT-Beratung in der Softwareentwicklung und Cloud. Die letzten sieben Jahre arbeitete er als IT-Architekt bei IBM, wo er KI-Systeme zur Verarbeitung natürlicher Sprache designte und implementierte. Sein Schwerpunkt waren virtuelle Assistenten/Chatbots in vielfältigen Industrien und Anwendungsfällen. Er interessiert sich besonders für Cloud-Architekturen und kontinuierliche Qualitätsverbesserungen.

Prof. Jürgen Ulrich

Richter

Informationen zum Vortrag:

Für gerichtliche Sachverständige wie für private Gutachter ist es – aus Gründen der Haftung und auch ihrer Bezahlung – bedeutsam, ob und gegebenenfalls inwieweit ihre Gutachtentexte urheberrechtlich geschützt sind. Gleichsam umgekehrt ist klärungsbedürftig, ob und inwieweit Sachverständige / Gutachter fremdes Urheberrecht beachten müssen. Insbesondere zu diesen Punkten liefert der Referent praktisch verwertbare Mitteilungen.

Zur Person:

  • Beinahe 38 Jahre lang Berufsrichter an verschiedenen staatlichen Gerichten
  • Honorarprofessor für das Fach Ziviles Baurecht
  • Verfasser diverser Buch- und Aufsatzliteratur insbesondere zum Sachverständigenrecht
  • aktuelle Tätigkeit als Schlichter und Schiedsrichter

Verena Wirwohl

Syndikusanwältin

Informationen zum Vortrag:

Sachverständigengutachten – richtig zitieren

Die korrekte Erstellung eines Sachverständigengutachtens ist gerade für Berufsanfänger, eine große Herausforderung. Denn Fachwissen alleine reicht oftmals nicht hierzu aus. Hier spielen zahlreiche formale und gesetzliche Anforderungen mit herein, die, bei Nichteinhalten, ein Einfallstor zu allerlei Kritik der zu unterliegen drohenden Partei führt. Im schlimmsten Fall wird ein Sachverständigengutachten als mangelhaft bewertet. Insofern tut es Not, sich in regelmäßigen Abständen um die Anforderungen bezüglich korrekter Formalia zu informieren. Der Vortrag befasst sich in diesem Sinne mit der korrekten Zitierweise in Sachverständigengutachten. Ob (Primär- oder Sekundär-) Literatur, Aussagen, die etwa bei Ortsterminen getätigt werden, oder
Untersuchungsergebnisse, alle verwendeten Quellen müssen korrekt in das Gutachten eingefügt und sinnbewahrend verwertet werden. 

Zur Person:

Verena Wirwohl ist Syndikusanwältin und seit 15 Jahren in unterschiedlichen Verbänden in Berlin tätig. Seit 2006 ist sie beim Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen (BVS e.V.) beschäftigt. Dort übernimmt sie derzeit die Rechtsberatung der Mitglieder, Teile der (internen) Kommunikation und partizipiert in dem derzeit laufenden, von der Europäischen Kommission (mit-)finanzierte Projekt „Findex II“.

Prof. Jürgen Ulrich

Richter

Informationen zum Vortrag:

Bei (privat tätigen) Gutachtern wie auch bei (gerichtlich herangezogenen) Sachverstänigen ergibt sich die Frage, ob und inwieweit ihre eigenen Gutachtentexte urheberrechtlich geschützt sind: Darf der private Auftraggeber die ihm abgelieferten Produkte des Gutachters freihändig ganz oder teilweise „verwerten“? Was Besonderes gilt betreffend die vom Gutachter produzierten Fotos? Wie kann der Gutachter sich gegen befürchteten Missbrauch schützen, welche Rechte hat er im Falle von geschehenem missbäuchlichem Verhalten? Welche Besonderheiten gelten betreffend ein etwaiges Urheberrecht des gerichtlichen Sachverständigen? Wird die nach § 411a ZPO zulässige
Mehrfachverwertung von gerichtlichen Gutachten durch das Urheberrecht des Sachverständigen eingeschränkt?

Inwieweit muss der Gutachter / der Sachverständige fremdes Urheberrecht beachten? Unterscheidet sich dabei die private Begutachtung von der gerichtlichen?

Zur Person:

  • mehr als drei Jahrzehnte lang Berufsrichter an diversen deutschen Gerichten und in verschiedenen Instanzen
  • Vorsitzender der Bauschtichtungsstelle der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer Arnsberg
  • Betätigung als Schiedsrichter in Schiedsgerichtsverfahren
  •  Verfasser einiger Bücher zum Sachverständigenrecht, z.B „Der
    gerichtliche Sachverständige“; „Der Sachverständige und sein Honorar“
  • vielfacher Referent vor Sachverständigen, vor Rechtsanwälten und Unternehmern u.a. zum Recht der Gutachter / der Sachverständigen

Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten(gem. BDSG und DSGVO)

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass meine Angaben und meine Anmeldung nur dann vom BVS Sachverständige Bayern e.V. angenommen und verarbeitet werden können, wenn ich nachfolgende „Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten“ mit meiner nebenstehenden Unterschrift bestätigt habe. Hiermit willige ich ein, dass die hierunter aufgeführten personenbezogenen Daten vom BVS Sachverständige Bayern e. V. zum Zweck der Teilnehmerdatenverarbeitung erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die interne Verwendung meiner personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zweckbestimmt.

Verantwortliche Stelle: BVS e.V., Charlottenstraße 79/80, 10117 Berlin

Datenkategorien: Personenbezogene Daten, besondere personenbezogene Daten, Kontaktdaten,Vertragsdaten, Leistungsdaten

Mögliche Datenempfänger/-verarbeiter: Öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Regelungen (z. B. Handwerkskammern). Interne Stellen zur Aufgabenerfüllung (z. B. Buchhaltung, Mitgliederverwaltung, Statistik).

Regelfrist zur Datenlöschung: 6 Jahre, bei Buchhaltungsdaten 10 Jahre.

Vom BVS Sachverständige Bayern e.V. wird mir versichert, dass meine datenschutzrechtlichen Belange ohne Einschränkung gewährleistet werden. Eine Weitergabe oder Übermittlung an Dritteerfolgt nicht, außer wenn dies aus organisatorischen Gründen für die Veranstaltung, durch gesetzliche Bestimmungen vorgesehen oder durch behördliche Regelungen angeordnet ist. Die Weitergabe an beteiligte Behörden und öffentliche Stellen wird auf die für deren Zwecke notwendigen Daten beschränkt. Statistische Daten werden entpersonalisiert. Ich wurde darüber informiert, dass ich diese Einwilligung in freiwilliger Entscheidung erteile und jederzeit ohne Nachteile widerrufen kann. Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme der oben aufgeführten Angaben zum Datenschutz. Mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung meiner oben genannten personenbezogenen Daten bin ich Ausdrücklich einverstanden.

Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, erheben wir Ihre Daten (Rechnungslegung, Teilnahmebescheinigungen etc.). Welche Daten in welchem Umfang gespeichert werden, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf: https://www.bvs-ev.de/datenschutz/

Impressum: https://www.bvs-bayern.de/impressum/

Während der Veranstaltungen können Fotos gemacht werden. Die Fotos werden ggf. im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht. Wenn Sie mit der Verwendung von Fotos, auf denen Sie abgebildet sind, nicht einverstanden sind, können Sie per E-Mail an Sabine Müller-Dietrich, office@wuerzburger-symposium.de widersprechen.

Jetzt einen Platz für die Veranstaltung sichern​